03.05.2024
Umsatzsteuer – Umfrage: Sind Handwerksbetriebe bereit für die verpflichtende elektronische Rechnung?
Ab dem 01.01.2025 wird schrittweise die Verpflichtung zum Empfang und zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen eingeführt. Der ZDH begleitet die Einführung der E-Rechnung mit einer Umfrage, um die Handwerksbetriebe gezielt unterstützen zu können. Wir bitten um Ihre Mitwirkung.
Am 22.03.2024 hat der Bundesrat grünes Licht für das Wachstumschancengesetz und damit für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung), schrittweise ab dem 01.01.2025, gegeben.
Die E-Rechnung stellt einen bedeutenden Umbruch in der Arbeitsweise der Handwerksbetriebe dar. Sie bietet einerseits die große Chance, Arbeitsabläufe in den Betrieben effizienter zu gestalten, bürokratische Belastungen zu senken und die Liquidität zu verbessern. Andererseits ist die Etablierung der E-Rechnung im Betrieb zunächst mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Auf diesem Weg kann die Handwerksorganisation die Betriebe begleiten.
Der ZDH unterstützt eine Unternehmens-Umfrage der Universitäten Nürnberg-Erlangen und Potsdam, um Informationen darüber zu gewinnen, wie weit die Handwerksunternehmen auf ihrem Weg zur Nutzung der E-Rechnung sind und welche Unterstützung sie dafür noch benötigen.
Ziel ist es, eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, um zum einen den Handwerksbetrieben passende Unterstützungsangebote zu machen und zum anderen die Anforderungen des Handwerks an die E-Rechnung bei den zuständigen Ministerien und politischen Ansprechpartnern zu hinterlegen.
Der ZDH stellt eine Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ für Handwerksbetriebe zur Verfügung, die bei der Einführung einer passenden E-Rechnungssoftware im Betrieb helfen soll.
Weitere Informationen zum Thema „E-Rechnung“ finden Sie auf der ZDH-Homepage.